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Neues Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verabschiedet

Datum: November 30, 2011 12:52:36 PM
Autor: gunther leisenring
Kategorie: Nachrichten & Medien: Recht

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Auch in Deutschland sind Kinder und Jugendliche nicht immer vor Missbrauch und Verwahrlosung geschützt. Mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz soll sich das nun ändern. Am 27.10.2011 hat der Deutsche Bundestag das neue Bundeskinderschutzgesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen verabschiedet. Damit sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden. Fachanwältin für Familienrecht Aschaffenburg Birgit Na’amni-Lau von der Kanzlei Adjulex Feldmann, Klug und Partner: „Kinder und Jugendliche aus Problemfamilien bekommen durch das Bundeskinderschutzgesetz wesentliche bessere Unterstützung von amtlicher Seite.“ Auf öffentlicher Ebene soll ein Netzwerk im Kinderschutz eingerichtet werden. Auch wird auf den Ausbau und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz in der Schwangerschaft und den ersten Lebensjahren des Kindes gesetzt. Die Zusammenarbeit der Jugendämter soll verbessert und der Schutzauftrag bei Kindesgefährdung weiter qualifiziert werden. Mit der einheitlichen Regelung zur Weitergabe von Informationen bei jugendnahen Berufsgeheimnisträgern an Jugendämtern schafft die neue Gesetzesregelung Durchsichtigkeit und Transparenz. Weiterhin sollen in der Jugendhilfe beschäftigte Personen erweiterte Führungszeugnisses verlegen müssen. „Das Gesetz ist ein gutes Zeichen für alle Kinder und Jugendlichen und schafft Transparenz“ so Fachanwältin Na’amni-Lau aus Aschaffenburg. Die Gesetzgeber erhoffen sich für Kinder und Jugendliche mehr Schutz, mehr Transparenz und schnellere Hilfe bei Problemen. Somit bekommen Jugendämter mehr rechtliche Grundlagen zur Vermeidung von Missbrauch und können besser vorbeugen.

 

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