Die Begründung einer GmbH war bisher eine Zeit aufwändige und kostenintensive Geschichte. Mit der Reform des GmbH Gesetzes wird sich jedoch in dieser Sache vieles ändern.
Die folgenden Änderungen gelten für Neugründer einer GmbH nach dem neuen Recht.
1. Die Mini GmbH mit einem Mindestkapital von 1 Euro tritt in Erscheinung.
2. Die Herabsenkung des Kapitalaufwands der alten GmbH auf 10000 Euro.
3. Gleichzeitig eine starke Verkürzung des Gründungsablaufs.
Die Mini GmbH als Reaktion auf die Limited hat einen besonderen Pluspunkt.
1. Der Gründungsprozess soll so beschleunigt werden, dass man bereits innerhalb eines Arbeitstages alles alles organisieren kann. 2. Die Rechnungsrichtlinie unterliegt deutschem Recht. 3. Bei Verwendung einer Standardsatzung darf auf die notarielle Beglaubigung verzichtet werden, sofern keine Grundstücke vorhanden.
Die Maßnahmen zum Schutz für Gläubiger sind hauptsächlich folgende:
1. Die Mini GmbH muss mit der Abkürzung UG firmieren. 2. 25 Prozent des Gewinnes muss als Rücklage eingestellt werden und zwar so lange bis die 10000 Euro Kapital der alten GmbH erreicht sind.
Da im Gründungsprozess der Mini GmbH oder auch 1 Euro GmbH so manche bürokratische Aspekte von der Eintragung ins Handelsregister aufgehoben wurden, Bewegt sich die Vorstellung von der Gründung einer GmbH binnen eines Tages in greifbare Nähe.
ein Nachteil ist jedoch das dieses Kürzel UG stets mit im Unternehmensnamen angefügt wird, somit darf es unter Umständen Probleme bereiten da ja somit jedem bekannt ist , das diesem Unternehmen ein Stammkapital fehlt. Trotzdem, die bisherige Entwicklung hat bewiesen, dass auch viele als nicht seriös verschriene Limiteds sich zu beachtlichen Firmen gemausert haben.
Alles in allem wird mit der in Planung stehenden Erneuerung die jedoch erst zum Jahr 2008 wirksam werden soll zahlreiche Erleichterungen für Gründer von Unternehmen eingebracht.
Die Reform tritt in Erscheinung jedoch für alle diejenigen zu spät die in naher Zukunft gründen wollen oder müssen.